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Garantiebedingungen

McCULLOCH gehört zur Husqvarna Unternehmensgruppe und garantiert, dass Produkte, die unter der Marke McCULLOCH hergestellt sind, dem Originalkäufer vom Kaufdatum an für die angegebene Garantiezeit, abhängig von der Produktverwendung, frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind.

24 Monate für Privatnutzung

Für alle Produkte gewähren wir eine Garantiezeit von 24 Monaten, es sei denn, eine verlängerte Garantie wird speziell mit dem Produkt kommuniziert. Diese Hersteller-Garantie berührt die gegenüber dem Händler/Verkäufer bestehenden Gewährleistungsansprüche nicht.

McCULLOCH Verpflichtungen im Rahmen der Garantie

McCULLOCH wird während des Garantiezeitraums Material- und Verarbeitungsfehler durch Reparatur oder Ersatz der defekten Komponente ohne Kosten für Teile oder Arbeit beheben.

McCULLOCH haftet nicht für Neben- oder Folgeschäden, die durch eine ausdrücklichen der stillschweigenden Garantie dieses Produkte entstehen, es sei denn, dies ist durch geltendes Recht verboten. Jede Garantie der Gebrauchstauglichkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck dieser Produkte ist zeitlich auf die Garantiezeit, wie in der Erklärung zur eingeschränkten Garantiezeit angegeben begrenzt.

McCULLOCH behält sich das Recht vor, das Design des Produkts ohne vorherige Ankündigung zu ändern oder zu verbessern und übernimmt keine Verpflichtung, bisher hergestellte Produkte zu aktualisieren.

Ersatzteilgarantie

Für Ersatzteile, welche im Rahmen der Garantie kostenlos ausgetauscht werden, gilt als Garantie die Dauer der restlichen Garantiezeitlaufzeit.

Für kostenpflichtige Ersatzteile, welche innerhalb der Garantiezeit ausgetauscht werden, beträgt die Garantie, ein Jahr oder die Restlaufzeit der ursprünglichen Garantie. Hierbei spielt der größere Wert die tragende Rolle.

Für kostenpflichtige Teile, welche von einem autorisierten Kundendienstmitarbeiter außerhalb der Garantiezeit an dem Produkt ausgetauscht wurden, wird eine Garantie von einem Jahr ab dem Montagedatum gewährt.

Ersatzteile, die privat oder durch eine nicht autorisierte Reparaturwerkstatt erworben wurden, fallen nicht unter die McCULLOCH Garantie.

Voraussetzung für die Garantie ist die Vorlage des maschinell erstellten Original-Kaufbelegs, aus dem Kaufdatum und Typenbezeichnung hervorgehen, sowie die Vorlage des defekten Gerätes bei einer von uns autorisierten Servicestelle

Kundenverantwortung

Der Kunde muss eine angemessene Sorgfalt, Wartung, Betrieb, Lagerung und allgemeinen Unterhalt einhalten, wie in der Betriebsanleitung beschrieben. Sollte ein Betriebsproblem oder ein Fehler auftreten, darf das Produkt nicht weiterverwendet werden, sondern muss zur Überprüfung an einen autorisierten Servicestelle gebracht werden. Der Kaufnachweis muss vom Kunden erbracht werden.

Zusätzliche Garantie

Zusätzlich zu dieser Standardgarantie können wir bei bestimmten Produkten, die wir unter der Marke McCULLOCH anbieten, eine zusätzliche Garantie selektiv einführen. Wenn wir zusätzlich zu dieser Standardgarantie eine weitere Garantie anbieten, wird diese zukünftig mit den neuen Produkten in oder auf der Produktverpackung ausgewiesen.

Nicht von der Garantie abgedeckt sind

McCULLOCH-Produkte, die für gewerbliche, miet- oder einkommensbezogene Zwecke verwendet wurden. Einschließlich jeglicher Verwendung oder Missbrauch für Zwecke, die nicht für den normalen Gebrauch eines solchen Produkts vorgesehen sind.

  1. Alle Teile oder Komponenten, für die die Garantie abgelaufen ist.

  2. Teile, die nicht ausdrücklich von McCULLOCH empfohlen werden oder keine original McCULLOCH Ersatzteile oder Zubehörteile sind.

  3. Teile, die nicht von einem autorisierten Service-Händler ausgetauscht oder anderweitig gewartet wurden (ausgenommen Verbrauchsmaterialien).

  4. Falsche Montage, die das Produkt beschädigen kann.

  5. Komplette Baugruppen, die sonst repariert werden können (z.B. Vergaser)

  6. Normale Abnutzung von Teilen, Komponenten und optischen Gegenständen, wie Farbe oder Aufkleber. Einschließlich normale Verschleißteile, welche jedoch nicht beschränkt sind (z. B. Riemen, Messer, Messeradapter, Glühlampen, Filter, Schmiermittel, Rückholfedern, Zündkerzen, Starterseile, Zinken, Bremsbänder, Bowdenzüge, Verschleißschutz, Dichtungen usw.). Es sei denn, ein Herstellungsfehlers lag vor.

  7. Motorausfall aufgrund von unsachgemäßem Schmiermittel, Kraftstoffen oder Empfehlungen, z. B. Kraftstoffverhältnisse, Alter, Zubehör.

  8. Motorausfall durch falsche Vergasereinstellungen oder falsche Lagerung.

  9. Motoren und Antriebssysteme, welche nicht von McCULLOCH oder der Husqvarna Group hergestellt werden und von der Garantie des Motorherstellers abgedeckt sind, z. B. bei bestimmten Motoren, Anlasser, Generatoren, Generatoren und Zubehör sollten direkt an den entsprechenden Hersteller versendet werden. Der Service-Partner ist dafür verantwortlich, sich an den entsprechenden Motorhersteller zu wenden, um sich über die korrekten Vorgehensweisen und Regeln bei Garantiefällen zu informieren und sich an die entsprechende Servicestelle zu wenden. Gegebenenfalls wird die Firma McCULLOCH oder die Husqvarna Group helfen, diese Kontakte zu knüpfen.

  10. Unkorrekte Reinigungstechniken - zum Beispiel auf Schutzkleidung.

  11. Die Schiene, Kette und die Kettenräder sind unter die in der Garantieerklärung angegebenen Vorgaben gedeckt, jedoch nicht auf die nachfolgenden zusätzlichen Schäden:


    • Schäden durch nicht übereinstimmende Teilung oder Spurweite von Schiene, Kette oder Kettenrädern.

    • Schäden, die durch unsachgemäß geschärfte Ketten, Wartungsverfahren, Kettenanspannung, Schneidtechnik oder nicht standardmäßige Anwendungen verursacht werden.

    • Unfall, Missbrauch, Fahrlässigkeit und Nachlässigkeit, einschließlich altem Kraftstoff, Schmutz, Schleifmittel, Feuchtigkeit, Rost, Korrosion oder jeglicher nachteiliger Reaktion aufgrund falscher Aufbewahrungsgewohnheiten.

    • Änderungen oder Modifikationen, die die Leistung, den Betrieb, die Sicherheit, die Haltbarkeit des Gerätes, die beabsichtigte Verwendung oder die Nichteinhaltung der geltenden Vorschriften beeinträchtigen.

    • Zusätzliche Schäden an Teilen oder Komponenten durch fortgesetzte Verwendung nach einem der oben genannten Punkte.

  12. Die freiwillige Herstellergarantie schließt die Erstattung von Aufwandsentschädigung und Arbeitsausfall und Transportkosten ausdrücklich aus.